Zu § 5 Mobi-VO

§ 6 Mobilitätshilfen-Verordnung

Zu § 7 Mobi-VO

 

In Kraft getreten am 25.07.2009


Anforderung an die Schalleinrichtung

Eine Mobilitätshilfe darf nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie mit einer Glocke ausgerüstet ist.

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