§ 6 Mobilitätshilfen-Verordnung
In Kraft getreten am 25.07.2009 Anforderung an die Schalleinrichtung
In Kraft getreten am 25.07.2009
Anforderung an die Schalleinrichtung
Eine Mobilitätshilfe darf nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie mit einer Glocke ausgerüstet ist.