In
Kraft getreten am 25.07.2009
Berechtigung
zum Führen
Für das Führen einer Mobilitätshilfe gilt die Fahrerlaubnis-Verordnung
in der jeweils geltenden Fassung mit der Maßgabe, dass für
das Führen einer Mobilitätshilfe mindestens die Berechtigung
zum Führen eines Mofas nachzuweisen ist.
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